Wir stellen uns vor
Spenden an die Tiemahlzeit können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Gerne stellen wir Ihnen eine Spendenquittung aus. Bis 50,00 Euro gilt Ihr Kontoauszug mit einem ensprechendem Verweis auf die Tiermahlzeit.
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Marcus Büchmann
Studienorte
Heinrich Heine Universität Düsseldorf
Arztzulassung seit
1986
Fachgebiete
Parondontologie, Endodontie
Beruflicher Werdegang
1979
Abitur
1981 bis 1984
Beginn des Studiums
1985
Praktisches Jahr an der Uniklinik Köln
1988 bis 1995
Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universität zu Köln
1995
Eröffnung der Marcus Büchmann