Wir stellen uns vor

Spenden an die Tiemahlzeit können steuerlich als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Gerne stellen wir Ihnen eine Spendenquittung aus. Bis 50,00 Euro gilt Ihr Kontoauszug mit einem ensprechendem Verweis auf die Tiermahlzeit.

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Marcus Büchmann


Studienorte

Heinrich Heine Universität Düsseldorf

 

Arztzulassung seit

1986

 

Fachgebiete

Parondontologie, Endodontie

 

Beruflicher Werdegang

1979

Abitur

 

1981 bis 1984

Beginn des Studiums

 

1985

Praktisches Jahr an der Uniklinik Köln


1988 bis 1995

Zentrum für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde der Universität zu Köln

 

1995

Eröffnung der Marcus Büchmann

Das gesamte Praxisteam auf einen Blick

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